OPRA-Anfrage
Zwei einfache Schritte
Um die Anforderung öffentlicher Aufzeichnungen so einfach wie möglich zu gestalten, befolgen Sie bitte diese drei einfachen Schritte. Es ist wichtig, dass (1) Sie wissen, welche Aufzeichnung Sie benötigen, und (2) das Anforderungsformular ordnungsgemäß eingereicht wird.
Allgemeine OPRA-Informationen
1. Um Zugriff auf behördliche Unterlagen zu beantragen, müssen Sie gemäß Landesrecht einen schriftlichen Antrag ausfüllen, unterschreiben und datieren und diesen persönlich oder per Post während der regulären Geschäftszeiten beim zuständigen Verwalter der gewünschten Unterlagen abgeben. Sie können dieses Antragsformular auch elektronisch ausfüllen und an opra@sjta.com senden. Ihr Antrag gilt erst als eingereicht, wenn er schriftlich beim Verwalter der Unterlagen eingegangen ist. Wenn Sie einen schriftlichen Antrag an einen anderen Mitarbeiter oder Angestellten der SJTA richten, ist dieser nicht befugt, Ihren Antrag im Namen der SJTA anzunehmen, und Sie werden an den Verwalter verwiesen.
2. Wenn Sie 1) einen Antrag auf Zugang zu behördlichen Unterlagen bei einer anderen Person als dem Verwalter einreichen; oder 2) einen schriftlichen Antrag nicht mit den in diesem Formular geforderten Informationen ausfüllen; oder 3) einen Antrag auf Zugang per Telefon oder Fax stellen, finden der Open Public Records Act und seine Fristen, Beschränkungen und Rechtsmittel auf Ihren Antrag keine Anwendung. 3. Die Gebühren für die Vervielfältigung behördlicher Unterlagen sind unten aufgeführt. Wir werden Sie vor der Bearbeitung Ihres Antrags über etwaige Sondergebühren, besondere Servicegebühren oder andere zusätzliche Gebühren informieren, die gemäß Landesrecht oder -verordnung zulässig sind. Die Zahlung erfolgt in bar, per Scheck oder Zahlungsanweisung an die South Jersey Transportation Authority. 4. Die SJTA ist gesetzlich verpflichtet, Sie innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang des Antrags beim Verwalter der Unterlagen über die Genehmigung oder Ablehnung eines Antrags auf Zugang zu behördlichen Unterlagen zu informieren, sofern die Unterlagen derzeit verfügbar und nicht eingelagert oder archiviert sind. Wenn die angeforderte Unterlagen derzeit nicht verfügbar oder eingelagert oder archiviert sind, wird Sie der Verwalter innerhalb von sieben Werktagen informieren, wann die Unterlagen bereitgestellt werden können und wie hoch die voraussichtlichen Kosten sind. Sie können mit dem Verwalter eine Fristverlängerung für die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags auf Bereitstellung von Unterlagen vereinbaren. 5. Der Zugriff auf eine behördliche Unterlage kann Ihnen verweigert werden, wenn Ihr Antrag den Betrieb der Behörde erheblich stören würde und der Verwalter nicht in der Lage ist, mit Ihnen eine vernünftige Lösung zu finden. 6. Wenn die SJTA Ihrem Antrag auf Zugriff auf eine behördliche Unterlage nicht nachkommen kann, wird der Verwalter die Gründe für die Ablehnung schriftlich mitteilen.
7. Sollte Ihr Antrag auf Zugang zu einer behördlichen Akte abgelehnt oder innerhalb der gesetzlich zulässigen Frist nicht bearbeitet worden sein, haben Sie das Recht, die Entscheidung der SJTA zur Zugangsverweigerung anzufechten. Sie können entweder schriftlich Beschwerde beim Government Records Council (GRC) im Department of Community Affairs einreichen oder ein Verfahren vor dem Superior Court of New Jersey einleiten. Sie erreichen das GRC unter 866-850-0511 (gebührenfrei) oder 609-292-6830 oder online unter www.nj.gov/grc. 8. Die in diesem Formular angegebenen Informationen können gemäß dem Open Public Records Act offengelegt werden.
Gebühren für die Vervielfältigung
Gebührenordnung für angeforderte Kopien von Unterlagen (gültig ab 1.1.2023):
Seite im Letter-Format = 0,05 $
Seite im Legal-Format = 0,07 $
*Elektronische Übertragung = kostenlos (d. h. Aufzeichnungen werden per E-Mail und Fax gesendet)
Anträge auf Zugriff auf öffentliche Aufzeichnungen gemäß dem Open Public Records Act (OPRA) für die South Jersey Transportation Authority können persönlich in den Verwaltungsbüros der SJTA im Farley Service Plaza, Meile 21,3 auf dem Atlantic City Expressway, Elwood, NJ 08217, gestellt und bei Kim Testa zwischen den Geschäftszeiten von 8:00 bis 17:00 Uhr, Montag bis Freitag (außer an Feiertagen), eingereicht werden.
Anfragen müssen schriftlich auf dem OPRA-Antragsformular eingereicht werden und können persönlich abgegeben, per Post, elektronisch übermittelt oder gefaxt werden. Telefonische Anfragen sind nicht möglich.
Anfragen können per Post an folgende Adresse gerichtet werden:
Verkehrsbehörde von South Jersey
Farley Service Plaza, Postfach 351
Hammonton, NJ 08037
Achtung: Kim Testa
Anfragen können auch per Fax an folgende Adresse gesendet werden:
609-965-7315
oder per E-Mail an:
opra@sjta.com
Achtung: Kim Testa
Alle Fragen zu OPRA-Anfragen richten Sie bitte an Kim Testa unter 609-965-6060.
Laden Sie das OPRA-Anforderungsformular herunter.
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