Transportdienstleistungen

Gemeinschaften verbessern – Fahrt für Fahrt

Die SJTA bietet Transportdienstleistungen auf NJ-Transit-Strecken an, die die Beschäftigungsmöglichkeiten in Gebieten mit unzureichender öffentlicher Verkehrsanbindung verbessern. Die Abteilung bietet außerdem Shuttle-Dienste im Rahmen von Shared-Services-Vereinbarungen mit mehreren Universitäten, Landkreisen und Unternehmen an. Die Transportdienstleistungen werden sowohl durch Zuschüsse (ca. 2,5 Millionen US-Dollar im Jahr 2022) als auch durch private Mittel (ca. 2,1 Millionen US-Dollar im Jahr 2022) finanziert. Dominic D'Amico, Direktor der Transportdienstleistungen, leitet den laufenden Betrieb.

Englischer Bach

Gemeinschafts-Shuttle

Reines Land Ost/West

Gemeinschafts-Shuttle

Reines Land Nord/Süd

Gemeinschafts-Shuttle

Linie 54/40

Gemeinschafts-Shuttle

Pennsauken Light

Schienenshuttle

Bekanntmachung der öffentlichen Rechte gemäß

Titel VI Antidiskriminierungsrichtlinie

Die South Jersey Transportation Authority betreibt ihre Programme und Dienste ohne Rücksicht auf Rasse, Hautfarbe und nationale Herkunft gemäß Titel VI des Civil Rights Act von 1964 in der geänderten Fassung.


Weitere Informationen zum Title VI-Programm der South Jersey Transportation Authority und zum Beschwerdeverfahren erhalten Sie beim Kundenservice unter (856) 227-7571


Jede Person, die glaubt, dass sie individuell oder als Mitglied einer bestimmten Personengruppe aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder nationaler Herkunft diskriminiert wurde, kann eine Beschwerde direkt beim Kundenservice der South Jersey Transportation Authority im DiPiero Center, 512 Lakeland Road, Blackwood, NJ 08012 einreichen.


Beschwerdeformulare gemäß Titel VI sind auf Anfrage erhältlich und müssen innerhalb von 180 Tagen nach der mutmaßlichen Diskriminierung eingereicht werden.

Richtlinie zur angemessenen Unterbringung

Der Americans with Disabilities Act schützt alle Menschen mit Behinderungen und verlangt, dass ihnen die gleichen Rechte und Leistungen wie der Allgemeinheit gewährt werden. Zu diesem Zweck unterstützt die South Jersey Transportation Authority (SJTA) Fahrgäste, die mehr als nur Mobilitätshilfen (z. B. Gehhilfe, Gehstock, Zahnspange usw.) benötigen.


Für Passagiere, die möglicherweise zusätzliche Hilfe benötigen, gelten die folgenden Verfahren:

  • Der Passagier muss das Reservierungspersonal vorab über den Tag der Dienstleistung informieren und die Art der gewünschten Unterstützung angeben.
  • Das Reservierungspersonal muss die Informationen in der Reiseanfrage protokollieren und einen Vorgesetzten unverzüglich über die Anfrage informieren.
  • Wenn die Anfrage vom Vorgesetzten nicht klar verstanden wird, wird der Kunde kontaktiert, um die Anfrage zu klären.
  • Um eine sichere Entscheidung über die Angemessenheit der Anfrage treffen zu können, sollte ein Vorgesetzter zur weiteren Klärung einen Vor-Ort-Besuch durchführen.
  • Das Management prüft die Anfrage und alle von den Vorgesetzten erstellten Berichte vor dem Diensttag, um festzustellen, ob die Anfrage angemessen ist und wie mit der Anfrage umgegangen werden soll.
  • Ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wird, wird dem Kunden vor dem Tag der Leistungserbringung von SJTA mitgeteilt.
  • Wird der Antrag abgelehnt, ist eine konkrete Begründung für die Entscheidung schriftlich anzugeben.
  • Vor dem Servicetag erteilt das Management dem zugewiesenen Fahrer Anweisungen zur gewünschten Unterstützung und wie dieser zu erfüllen ist.
  • Ist der Fahrgast mit der Ablehnung des Antrags nicht einverstanden, kann er schriftlich Einspruch einlegen. Der Einspruch wird von der South Jersey Transportation Authority geprüft.

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